FAQs
Häufig gestellte Fragen
Wer uns noch nicht kennt oder uns zum ersten Mal besuchen möchte, hat häufig Fragen. Hier sind die häufigsten Antworten.
Ich bin neu nach Waldbröl gezogen und möchte gerne als Patient bei Ihnen aufgenommen werden. Was muss ich beachten?
Am besten kommen Sie persönlich bei uns vorbei, sodass wir ihre Gesundheitskarte einlesen können und eine Karteikarte für sie anlegen können. Gleichzeitig füllen Sie dann vor Ort oder online unseren Anamnesebogen aus und können direkt einen Termin für die Erstuntersuchung vereinbaren.
Wie bekomme ich einen Termin?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns einfach an. Zurzeit ist bei uns noch keine Online-Terminvergabe möglich, auch nicht für Bestandspatienten.
Wo kann ich parken? Gibt es Möglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr ihre Praxis zu erreichen?
Direkt vor unserer Praxis stehen einige Parkplätze zur Verfügung, sowie ein Behindertenparkplatz direkt vor der Tür. Auch der Busbahnhof Waldbröl befindet sich nur wenige Gehminuten entfernt.
Ich sitze im Rollstuhl. Ist ihre Praxis barrierefrei?
Unsere Praxis ist ebenerdig und komplett barrierefrei. Ein passender Parkplatz befindet sich direkt vor der Eingangstür.
Sie haben viele verschiedene Zahnärzte in ihrer Praxis – kann ich mir den Behandler aussuchen?
Grundsätzlich können Sie sich ihren Behandler aussuchen, jedoch arbeiten wir interdisziplinär als Team zusammen und versuchen die für Sie beste Lösung zu finden. Da es in diversen Bereichen Spezialisten gibt, kann es sein, dass Sie deshalb von mehreren Zahnärzten behandelt werden. Bei Notbehandlungen mit Schmerzen ist es nicht möglich sich den Behandler auszusuchen.
Ich bin berufstätig. Wie sind die Öffnungszeiten?
Grundsätzlich sind wir von Montag-Donnerstag von 8 Uhr bis 19 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr für Sie da, sowie nach Vereinbarung.
Ich habe meine Versichertenkarte vergessen/verloren. Kann ich dennoch zum Termin kommen?
Grundsätzlich sollte die Versichertenkarte dringend zu jedem Termin mitgebracht werden.
In Ausnahmefällen ist eine Behandlung dennoch möglich. Jedoch sind Sie verpflichtet bei ihrer Krankenkasse einen aktuellen Versicherungsnachweis anzufordern und uns in Kenntnis zu setzen. Ihre Karte müssen Sie uns während einer 14-tägingen Frist nachreichen.
Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbeikommen?
Idealerweise rufen Sie vorher an, damit wir einen Termin für Sie einplanen können. Wenn Sie einfach vorbeikommen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten unter Schmerzen leiden oder Beschwerden haben, melden Sie sich unter der zentralen Notrufnummer 01805 98 67 00 um eine zuständige Praxis in der Gegend aufsuchen zu können.
Ich habe Angst vorm Zahnarzt und mich graut es schon bei dem Gedanken auf dem Stuhl zu sitzen. Behandeln Sie auch in Vollnarkose?
Wenn für Sie eine Behandlung in Vollnarkose die einzige Behandlungsmöglichkeit darstellt, überweisen wir Sie gerne weiter zu unseren Kollegen der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie. Grundsätzlich liegt es uns aber am Herzen, ihre Angst vor dem Zahnarzt zu überwinden, indem wir gemeinsam Stück für Stück daran arbeiten.
Muss ich bei den Behandlungen mit Kosten rechnen?
Grundsätzlich ist es meist nicht möglich unter reinen Kassenleistungen ein Ergebnis zu erreichen, welches Sie langfristig glücklich machen wird. Deshalb bieten wir viele Maßnahmen, Variationen und Alternativen an, welche mit Zusatzkosten oder Privatkosten verbunden sind. Wenn dies der Fall ist, werden Sie vorher ausführlich über mögliche Mehrkosten aufgeklärt.
Ich habe Interesse an einer professionellen Zahnreinigung. Wird diese von der Krankenkasse bezahlt?
Prophylaxeleistungen, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung, sind eigenverantwortliche Vorsorgeleistungen, die zwar sinnvoll sind, aber oft nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Dennoch gehen immer mehr Krankenkassen dazu über, selbstverantwortliche Vorsorge zu belohnen und zu bezuschussen. Idealerweise fragen Sie vorher bei ihrer Krankenkasse nach. Zahnstein kann einmal jährlich entfernt werden, ohne dass private Kosten auf Sie zukommen. Weitergehende prophylaktische Maßnahmen, Mundhygieneschulungen bei Erwachsenen und Ernährungsberatungen sind meist mit Zusatzkosten verbunden.
Wie oft sollte ich zur Kontrolle kommen? Und ab wann und wie oft meine Kinder?
Erwachsene sollten 1-2 mal pro Jahr zur Kontrolle kommen. Wenn Sie ein Bonusheft führen möchten, ist zwingend eine Kontrolle pro Jahr erforderlich. Stellen Sie selbst eigenverantwortlich sicher, ob schon eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, wenn sie bereits wegen anderen Behandlungen im gleichen Jahr bei uns waren.
Wir empfehlen einen Besuch schon ab dem ersten Milchzahn. Die Kinder können bei den Vorsorgeterminen bereits Vertrauen aufbauen und die aufregende Situation in entspannter Atmosphäre kennen lernen. Für (Klein-)Kinder empfehlen wir eine halbjährliche Kontrolle, ab dem sechsten Lebensjahr auch gerne kombiniert mit der Kinder-Prophylaxe. Zwischen den beiden Terminen müssen mindestens 4 Monate liegen.
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr kann ein Bonusheft für den Nachweis der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ausgestellt werden. Jugendliche unter 18 erreichen einen erhöhten Bonus nach 5 Jahren, wenn zwei Mal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft bestätigt ist.
Ich bin schwanger. Sollte ich zu einem Kontrolltermin kommen?
Wir empfehlen einen Kontrolltermin während ihrer Schwangerschaft, da die Mundgesundheit sich auch auf die Allgemeingesundheit von ihnen und ihrem Kind auswirkt. Hormonelle Umstellungen können auch einen Effekt auf ihr Zahnfleisch und ihre Zähne haben, was wir gemeinsam erörtern und behandeln können.
Was ist das „Bonusheft“ und wie bekomme ich es?
Als gesetzlich Krankenversicherte(r) können Sie ein sogenanntes „Bonusheft“ führen. Es dient der besseren Übersicht über ihre alljährlichen Kontrolluntersuchungen. Wenn sie regelmäßig zur Vorsorge erscheinen, werden Sie von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse zum Zahnersatz belohnt. Wird bei Ihnen Zahnersatz nötig, bezuschusst die Krankenkasse die Regelversorgung im Regelfall mit 60%. Können Sie ein lückenloses Bonusheft über 5 Jahre nachweisen, erhöht sich der Zuschuss zur Regelversorgung auf 70% – bei 10 Jahren sogar auf 75%.
Besitzt Ihr Bonusheft Lücken, die sich nachweislich nicht durch jährliche Zahnarztbesuche füllen lassen, gehen die höheren Krankenkassenzuschüsse verloren.
Falls sie ihr Bonusheft verloren haben, sind bei uns alle Behandlungen in ihrer Karteikarte dokumentiert. Daher ist es kein Problem, ein neues Bonusheft zu erstellen und die Kontrolluntersuchungen einzutragen. Einträge von anderen Zahnärzten können wir leider nicht nachtragen, da diese bei uns nicht dokumentiert sind. Diese müssen Sie selbst nachtragen lassen.
Woher weiß ich, dass bei mir ein „Härtefall“ vorliegt?
Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich persönlich mit dieser in Verbindung, um erforderliche Unterlagen einzureichen.
Ich bin mir sicher, dass Kosten auf mich zukommen werden. Kann ich bei Ihnen in Raten zahlen?
Wir bieten ihnen die Möglichkeit an eine Ratenzahlung über die mediserv Bank GmbH zu tätigen. Am besten sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, wenn Sie an einer Ratenzahlung interessiert sind, damit wir es vermerken und einplanen können, bevor die Rechnung an Sie gestellt wird. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich persönlich mit der mediserv Bank GmbH auseinandersetzen und ein Ratenintervall festlegen.
Empfehlen Sie mir eine Zusatzversicherung abzuschließen?
Nein, aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Versicherung empfehlen. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, sehr kritisch die Angebote zu hinterfragen.
Die Planung für den Zahnersatz ist nun abgeschlossen. Wie handhabe ich nun alles mit dem „Heil- und Kostenplan“ (HKP)?
Seit Januar 2023 werden die Heil- und Kostenpläne ausschließlich digital an die Krankenkasse übermittelt. Das bedeutet: weniger Papier für Sie und schnelle Genehmigung der Pläne. Für Ihre Unterlagen bekommen Sie einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten. Diese können sie bei íhrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Wichtig ist, dass Sie vor dem Beginn der Behandlung ausführlich informiert sind und mit den Kosten einverstanden sind.